DIE 5 PHASEN EINES IMMOBILIENKAUFS

Phase 1: Die Suche

Der Kauf einer Immobilie ist häufig eine emotionale Entscheidung, die durch viele persönliche Einflüsse getroffen wird. Umso wichtiger ist es, sich vorher mit den einzelnen Positionen eines Immobilienkaufes zu beschäftigen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu erleben. Der Weg zur passenden Wunschimmobilie findet heutzutage meist über die gängigen Internetportale wie Immobilien Scout 24, Immowelt, Immonet, etc. statt. Bei denen können Sie Ihre Suchkriterien eingeben und es werden Ihnen entsprechende Angebote präsentiert. Aber auch im Zeitalter des Internets existiert nach wie vor ein großer Anzeigenmarkt in Tageszeitungen oder Immobilien-Journalen. Einige Tageszeitungen veröffentlichen extra Immobilien-Beilagen für regionale und überregionale Käufer und Verkäufer. Ist die Entscheidung für ein Grundstück, eine schöne Eigentumswohnung oder Ihr Traumhaus gefallen, ergeben sich notwendige Aktivitäten, die wir nachfolgend für Sie zusammengetragen haben.

Sollten Sie den Kauf Ihrer zukünftigen Immobilie durch eine Finanzierung planen, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen, da das Finanzielle bereits deutlich vor dem eigentlichen Kauf geregelt sein sollte.

Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Phase 2: Die Verhandlungen

Grundlage ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, damit es zu einer Übertragung der Immobilie kommen kann. Zu allen Themen rund um die Immobilie und der Kaufabwicklung stehen Ihnen unsere qualifizierten Immobilienmakler aktiv und beratend zur Seite.

Phase 3: Anfertigung des Kaufvertrages und Vereinbarung eines Notartermins

In Deutschland besteht im Gegensatz zu vielen anderen Staaten die gesetzliche Verpflichtung, Kaufverträge über Immobilien notariell zu beurkunden. Der Notar, welcher im Gebiet der entsprechenden Immobilie zugelassen sein muss, erstellt den ersten Vertragsentwurf, der allen Beteiligten ausgehändigt wird und die Grundlage für den endgültigen Kaufvertrag darstellt. Verkäufer und Käufer können bis zur Vertragsunterzeichnung noch Änderungen vornehmen lassen. Auch hierbei beraten wir Sie gerne bezüglich der komplexen Vertragsinhalte, sowie der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen.

Sind alle Vertragsbeteiligten mit den Vertragsinhalten einverstanden, so wird ein Notartermin zur Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Die unterzeichnenden Parteien müssen selbst oder durch (bevollmächtigte) Stellvertreter anwesend sein. Nach der Vertragsunterzeichnung wird im Grundbuch die Auflassungsvormerkung eingetragen. Diese gewährleistet eine rechtlich wirksame Übertragung des Objektes an den neuen Eigentümer. Wird der Kauf einer Immobilie finanziert, veranlasst in der Regel der Notar die Eintragung oder Abtretung von Grundschulden. Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich festgelegt und orientiert sich am Gegenstandswert des Kaufvertrages. Darüber hinaus ergeben sich Kosten für die Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbsteuer (6 Prozent des Kaufpreises in Berlin, 6,5 Prozent in Brandenburg).

Phase 4: Umschreibung des Eigentums

Nach Vormerkung der Auflassung durch den Notar wird der Kaufpreis fällig, der durch den Käufer zu zahlen ist. Erst nach Zahlung des Kaufpreises, der Grunderwerbsteuer sowie der Bestätigung der Gemeinde, dass die von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht kein Gebrauch macht, erfolgt die Eigentumsumschreibung in der ersten Abteilung des Grundbuches auf den neuen Eigentümer.

Phase 5: Provision

Die vereinbarte - im Exposé bzw. Verkaufsprospekt genannte - Maklerprovision (i. d. R. 7,14 Prozent inkl. MwSt) ist nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages fällig und richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises.

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